Immobilienfonds im ESG-Check: Artikel 6, 8 und 9 der SFDR definieren, wie nachhaltig ein Fonds wirklich ist. Während Artikel-6-Fonds konventionell bleiben, fördern Artikel-8-Produkte ESG-Merkmale. Artikel-9-Fonds verfolgen ein konkretes Nachhaltigkeitsziel mit messbarem Impact. Die SFDR schafft Transparenz – und gibt Anlegern Orientierung für verantwortungsbewusste Immobilieninvestitionen.